Gesindehaus so wie der Pferde- und Schweinestall einschließlich Milchhaus und Obstgarten waren Teil der Gesamtanlage des Rittergutes Polenz. Zum Rittergut gehörten unter anderem weitere Wirtschaftsgebäude sowie das Schloss. Das Gut wurde erstmals im 13. Jahrhundert erwähnt. Seine Geschichte als Guts- und Verwaltungssitz dürfte jedoch viel weiter zurückreichen. Die Bewirtschaftung erfolgte durch Belehnung und Verpachtung. Vom Rittergut aus erfolgte die Verwaltung, die Gerichtsbarkeit und alle wirtschaftliche Organisation. Somit war das Rittergut über Jahrhunderte hinweg für die wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklung von Polenz maßgebend.
Wichtige Bedeutung für den Ort
Diese Bedeutung des Rittergutes für unseren Ort hat unseren Verein dazu bewogen, sich für den Erhalt und die Instandsetzung der Reste der Gesamtanlage des Rittergutes Polenz einzusetzten. Der Verein hat ein geschichtliches Interesse und sieht sich in der Pflicht, seinen Beitrag zur Erhaltung der verbliebenen Baugruppe zu leisten. Zum anderen ergibt sich die Möglichkeit, die vielfältigen Aktivitäten und Ziele des Vereins optimal zu organisieren und öffentlich zu repräsentieren.
Eine Nutzung des Gesindehauses mit Pferdestall, Milchhaus, Garten und den Resten des Schweinestalls durch den Verein bietet die Möglichkeit einer wesentlichen kulturellen Bereicherung für unsere Gemeinde und darüber hinaus. Auch der Tourismus kann und sollte davon profitieren. Des Weiteren sieht sich der Verein auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen mit „750 Jahren Polenz“ in die Pflicht genommen, seinen Bildungsbeitrag fortzuschreiben.
Die Projektidee
Das Interesse des „Festvereins 750 Jahre Polenz“ in Bezug auf den Erhalt der uns überkommenen Reste der Gesamtanlage des Rittergutes Polenz ergibt sich zum einen aus der in der Einleitung genannten Bedeutung des Rittergutes für unseren Ort. Der Verein hat ein geschichtliches Interesse und sieht sich in der Pflicht, seinen Beitrag zur Erhaltung der verbliebenen Baugruppe zu leisten. Zum anderen ergibt sich die Möglichkeit, die vielfältigen Aktivitäten und Ziele des Vereins optimal zu organisieren und öffentlich zu repräsentieren.
Eine Nutzung des Gesindehauses mit Pferdestall, Milchhaus, Garten und den Resten des Schweinestalls durch den Verein und durch andere Vereine des Ortes (z.B. Frauenchor Polenz, Neustädter Autoren e.V.) bietet die Möglichkeit einer wesentlichen kulturellen Bereicherung für unsere Gemeinde und darüber hinaus. Auch der Tourismus kann und sollte davon profitieren.
Des Weiteren sieht sich der Verein auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen mit „750 Jahren Polenz“ in die Pflicht genommen, seinen Bildungsbeitrag fortzuschreiben. Uns allen im Verein ist klar, dass eine Erhaltung einer Immobilie, eines Baudenkmals nur durch kontinuierliche, gut konzipierte Nutzung möglich ist.
Deshalb steht für den Verein an erster Stelle des Interesses der Erhalt eines für uns so wichtigen Baudenkmales durch sinnvolle gemeinnützige Nutzung!!
Organisation, Realisierung und Bau
Das heißt, Teile des Objektes werden soweit hergestellt, dass eine Teilnutzung möglich ist. Das versetzt den Nutzer (Verein) in die Lage durch angepasste Veranstaltungen Mittel zur Fortsetzung des Projektes zu erwirtschaften, das Sponsoring auszubauen und weitere Unterstützer zu gewinnen. Zu prüfen ist, welche Fördermöglichkeiten (Land/Bund/EU) genutzt werden können (Mittel aus der Denkmalförderung/ Förderung Fremdenverkehr/ Strukturbeihilfen für Projekte im Ländlichen Raum usw.).
Ein wesentlicher Teil der Vereinsarbeit wird auch auf die AG Marketing zukommen. Es sollte von Anfang an eine Dokumentation in Wort und Bild erfolgen. Alle Möglichkeiten der Darstellung des Projektes sollten ausgeschöpft werden. Hierzu gibt es im Verein bereits entsprechende Erfahrungen.
Die vorgeschlagenen Einzelraumnutzungen sind erste Gedanken im Zusammenhang mit der diskutierten Nutzung und stellen einen Entwurf dar. Eine abgestimmte, dem Baurecht konforme Detailplanung ist in der weiteren Entwicklung des Gesamtprojektes natürlich notwendig.
Um die Realisierung des Projektes auf lange Sicht zu gewährleisten, wurde im Juni 2015 ein Nutzungsvertrag mit der Stadt Neustadt in Sachsen (Eigentümer des Objektes) geschlossen, der das Verhältnis zwischen der Stadt und dem Verein mittels Vertrag rechtlich regelt. Dieser Vertrag regelt eindeutig die Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten beider Seiten und trifft genaue Vereinbarungen zur Art der Nutzung, zur Bewirtschaftung und zum Bauunterhalt/ Instandhaltung.
Ein wesentlicher Punkt stellt die Finanzierung dar. Der Verein ist bemüht, einen Finanz- und Finanzierungsplan für die von ihm vorgesehenen Leistungen zu erstellen. Dazu sind enge Absprachen mit der Stadt Neustadt notwendig. Die Frage „… was soll wann von wem organisiert und finanziert werden“ spielt eine entscheidende Rolle. Die Umsetzung des Projektes sollte stufenweise erfolgen.